Forderungseinzug/ Inkassoservice

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Forderungseinzug/Inkassoservice

Eine schlechte Zahlungsmoral von Kunden ist nicht nur ärgerlich und zeitaufwendig, sie kann Unternehmen auch in existenzielle Bedrängnis bringen. Gerade bei klein- und mittelständischen Unternehmen reichen die personellen Kapazitäten und die Fachkenntnisse häufig nicht aus, um intern ein effektives und nachhaltiges Forderungsmanagement sicherzustellen. Deshalb geben viele Firmen das Inkasso in externe Hände.

Schüttners Rechtsanwälte übernimmt als Inkassoanwalt für Sie das Forderungsmanagement – sowohl bei Einzelfällen als auch dauerhaft für Ihr gesamtes Mahnwesen. Auf diese Weise können Sie auf zusätzliches Personal für Inkassotätigkeiten verzichten, Ihren Forderungseinzug optimieren und Zahlungsausfälle deutlich reduzieren. Die Kosten dafür sind überschaubar, denn Schuldner, die in Zahlungsverzug kommen, haben dem Gläubiger den Schaden wegen des Verzugs zu ersetzen. Dazu gehören auch die Kosten für die Beauftragung eines Anwalts. Dahingegen werden die Kosten für ein Inkassounternehmen von Gerichten nicht immer ohne Weiteres und in voller Höhe anerkannt. Zudem können nur Anwälte das gesamte rechtliche Spektrum zum Forderungseinzug ausschöpfen.

Unsere Experten für Inkassorecht legen Wert auf ein effektives, aber angemessenes Vorgehen. Im Rahmen eines Inkassomandates ist es unser oberstes Ziel, das berechtigte Forderungen erfüllt werden. Dabei sehen wir uns aber auch als Vermittler zwischen Gläubiger und Schuldner. Denn gerade langjährige Geschäftsbeziehungen sollen nicht kurzerhand zerstört werden. Wir prüfen eingehend Ihre Forderungen und ihre Durchsetzbarkeit und beraten Sie hinsichtlich einer adäquaten, erfolgsversprechenden Inkassostrategie.

Häufig genügt schon eine anwaltliche Zahlungsaufforderung aus, um einen Schuldner zur Begleichung einer offenen Forderung zu bewegen. Reicht das nicht aus, loten wir alle rechtlichen Möglichkeiten aus, um den Forderungseinzug durchzusetzen – vom Mahnbescheid über die Geltendmachung durch ein Mahnverfahren oder eine Klage bis zur Zwangsvollstreckung eines Zahlungstitels.

Unsere Arbeitsgebiete umfassen unter anderem

  • Übernahme von Inkassomandaten und Inkassozession
  • Beratung hinsichtlich aller Fragen des Forderungseinzugs und Inkassorechts
  • Entwicklung von präventiven Maßnahmen zur Absicherung gegen das Risiko von Zahlungsausfällen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Forderungen
  • Einleitung und Begleitung von Mahn- und Vollstreckungsverfahren
  • Einleitung und Überwachung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Ermittlung und Bewertung der Bonität von potenziellen Kunden und Schuldnern
  • Suche und Auffinden von Schuldnern
  • Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren
  • Fortsetzung der Zwangsvollstreckung bei Versagung der Restschuldbefreiung