Erbrecht

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Erbrecht

Der Erbfall ist häufig die größte Gefahr für geschaffenes Vermögen. Ein Erbstreit oder die Belastung mit Erbschaftsteuer können große Werte vernichten. Unsere Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare beraten Sie bei der Nachlassplanung und unterstützen Sie bei allen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit einer Erbschaft bzw. dem Erbrecht. Vertrauen Sie auf unsere Spezialisierung im Erbrecht und unsere Erfahrung aus hunderten von Erbfällen.

Planung und Gestaltung des Nachlasses und der Unternehmensnachfolge

Nur die rechtzeitige Planung der Nachfolge durch letztwillige Verfügungen bietet hinreichenden Vermögensschutz. Unter Umständen ist eine Schenkung zu Lebzeiten opportun, um den Zugriff von Pflichtteilsberechtigten, Schwiegerkindern oder des Finanzamtes auf das Vermögen zu verhindern. Gestalten Sie mit Schüttners und Partner Ihre Nachfolge mit Testamenten (Einzeltestamente, Ehegattentestamente), Erbverträgen, Übergabeverträgen, Eheverträgen und Gesellschaftsverträgen.

Erbfall/Erbstreit

Nach Eintritt es Erbfalls beraten und vertreten wir Erben, Miterben in Erbengemeinschaften, Pflichtteilsberechtigte und Testamentsvollstrecker. Wir beantragen Erbscheine, führen streitige Erbscheinsverfahren und setzen beim Erbstreit Ansprüche von oder gegen andere Beteiligte durch. Setzen Sie gerade im Konflikt unbedingt auf einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der entsprechenden Erfahrung im Erbrecht. Welche Strategie in Ihrem Fall zum Ziel führt – von der kompromisslosen gerichtlichen Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche bis zur einvernehmlichen Lösung im Familienkreis – bestimmen wir gemeinsam mit Ihnen nach eingehender Prüfung und Beratung.

Vorsorgeverfügungen

Umfassende Vorsorge betrifft nicht den Todesfall, sondern auch Situationen gesundheitlicher Krisen vor allem im fortgeschrittenen Alter. Hier ermöglichen Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen die Aufrechterhaltung Ihrer Selbstbestimmung sowie die Fortführung Ihrer Geschäfte.