Schüttners Hug & Partner mbB
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44135 Dortmund
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Öffnungszeiten:
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sowie nach Vereinbarung
Insolvenzrecht
Gerät ein Unternehmen in die Krise, droht die Insolvenz. Frühzeitiger fachkundiger Rat – auch unter Beachtung der gesellschafts-, konzern-, arbeits-, steuer- und strafrechtlichen Aspekte – kann Insolvenzen entweder vermieden oder das zuweilen in Insolvenzverfahren liegende Sanierungspotenzial nutzen. Unsere Spezialisten prüfen insbesondere Sanierungschancen und Haftungsfragen und setzen ggf. Schadensersatzansprüche durch bzw. verhindern diese. Lässt sich die Insolvenz nicht mehr vermeiden, beraten und vertreten wir Ihre Interessen im Liquidations-/Insolvenzverfahren. Dabei kommt unserer Beratung zugute, dass wir seitvielen Jahren auf beiden Feldern zu Hause sind: In der außergerichtlichen Beratung ebenso wie in der Beratung von Insolvenzverwaltern.
Unternehmenssanierung – im Ruhrgebiet und deutschlandweit
Die Erfahrung hat uns gezeigt, dass eine finanzielle oder strukturelle Krise für ein Unternehmen nicht das Ende bedeuten muss. Sanierung und Restrukturierung sind ein meistens gangbarer Weg, um diese Schwierigkeiten zu überwinden. Sie bringen aber oft einschneidende Veränderungen mit sich, die Sie gemeinsam mit uns bewältigen können.
Unsere Rechtsanwälte sind ausgewiesene Experten auf dem Gebiet des Insolvenzrechts und des Wirtschaftsrechts und daher kompetente Partner bei komplexen Sanierungsaufgaben. Unsere Erfahrung ist für Sie eine wertvolle Hilfe, wenn es darum geht, zwischen den unterschiedlichen Anforderungen innerhalb des Restrukturierungsprozesses zu moderieren.
Wir helfen Unternehmen aus der Krise – Fortführung von Unternehmen aus der Insolvenz
Für Geschäftsführer und Gesellschafter insolventer Unternehmen ergeben sich häufig Folgeprobleme aus der Insolvenz des Unternehmens. Dies kann durch die Übernahme von Bürgschaften, durch Haftungsansprüche des Insolvenzverwalters oder durch Ansprüche der Sozialversicherungsträger oder des Finanzamtes gegeben sein. Manchmal kommen auch strafrechtliche Ermittlungsverfahren oder ein Gewerbeuntersagungsverfahren hinzu. In all diesen Fällen haben Sie bei uns einen Ansprechpartner, der Sie kompetent vertritt und Ihre Interessen wahrt.
Als Arbeitnehmer eines insolventen Unternehmens unterstützen wir Sie während des vorläufigen und des eröffneten Insolvenzverfahrens in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Wir beraten Sie zum Insolvenzgeld, zur Rechtmäßigkeit ausgesprochener Kündigungen und zur Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten.
Wir kennen beide Seiten: Durch unsere jahrzehntelange Tätigkeit für Insolvenzverwalter und Berater in Insolvenzverfahren sind wir mit allen Fragestellungen des Insolvenzrechts bestens vertraut. Als Berater vertreten wir insbesondere Geschäftsführer, Gesellschafter, Arbeitnehmer, Gläubiger und Kaufinteressenten.
Wir begleiten Ihr Unternehmen bei Restrukturierungen und – wenn es nicht zu vermeiden ist – auch im Insolvenzverfahren. So haben Sie die Gewissheit, immer kompetent zu sein. Dabei arbeiten wir mit den bisherigen Steuerberatern und Unternehmensberatern eng zusammen. Wir verfügen über umfassende Kenntnisse im Bereich der Eigenverwaltung und des Schutzschirmverfahrens. Auch unterstützen wir Sie bei der Errichtung eines Insolvenzplans und Vorbereitung einer übertragenen Sanierung.
Insolvenzanfechtung
Gute Verträge müssen insolvenzfest sein. Dies ist der Anspruch, den wir im Sinne unserer Mandanten bei allen Vertragsverhandlungen und bei allen Vertragsgestaltungen im Auge haben.
Im Falle von Anfechtungsverfahren wahren wir Ihre Rechte als Insolvenzgläubiger und wehren unberechtigte Anfechtungsansprüche ab. Insolvenzverwalter unterstützen wir zur Massemehrung bei der Durchsetzung berechtigter Anfechtungsansprüche.
Gläubigervertretung in Insolvenzverfahren
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird das Vermögen des Insolvenzschuldners zur Befriedigung der Gläubiger verwertet. Dabei stehen den Insolvenzgläubigern eine Reihe von Rechten zu, mit denen diese Einfluss auf das Insolvenzverfahren nehmen können.
Auch wenn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes der wesentliche Zweck des Insolvenzverfahrens in der bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger besteht, werden viele Insolvenzverwalter diesem Anspruch nicht gerecht. Durch die Wahrnehmung Ihrer Recht haben Insolvenzgläubiger die Möglichkeit, den Verwertungserfolg und die Befriedigungsaussichten zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung und bestmöglichen Realisierung Ihrer Forderungen.